14:00 Uhr geht ja nur, wenn Sie bei Einhaltung der Pausenzeiten um 6:00 Uhr anfangen.
Der Freigabg in den Unterrichtsvollzugsanstalten ist ohnehin zu kurz bemessen. die zweimal 20 Minuten sind ein bürokratischer Witz. Die Nichteinhaltung der einstündigen Mittagspause und das Anhängen der 7. Stunde an den regulären Vormittagsunterricht macht den Schulschluss um 14:00 Uhr erst möglich.
Sinnvoller ist ein Unterricht an zwei Nachmittagen, der dann bis 15:30 bzw 16:00 Uhr geht. Alternativ kann ja an GY wieder der Samstagsvormittagsunterricht eingeführt werden.
Alternativ können sich die GY ja bemühen bei der für sie zuständigen Bez.-Reg. einen gymnasialen Aufbauzweig zu beantragen, der eine 6-jährige SekI umfasst und in erster Linie “Aufsteigern” aus den Erprobungsstufen der anderen Schulformen dienen soll – aber natürlich auch am Ende der erprobungsstufe SuS des eigenen Etablissements zur Verfügung steht. Im Nortosten von Südwestfalen ist einer Ersatzschule in privater/öffentlicher Trägerschaft gerade der Aufbau eines solchen Zweiges genehmigt worden, Maria sei gedankt.